Rechtsprechung
   SG Altenburg, 10.12.2015 - S 14 R 3960/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,45649
SG Altenburg, 10.12.2015 - S 14 R 3960/14 (https://dejure.org/2015,45649)
SG Altenburg, Entscheidung vom 10.12.2015 - S 14 R 3960/14 (https://dejure.org/2015,45649)
SG Altenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - S 14 R 3960/14 (https://dejure.org/2015,45649)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,45649) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beantragung der Gewährung einer abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte; Begrenzung der Anrechenbarkeit von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung

  • Justiz Thüringen

    § 38 SGB 6, § 51 Abs 3a S 1 Nr 3 Buchst a SGB 6 vom 23.06.2014, § 51 Abs 3a S 1 Nr 3 Teils 2 SGB 6 vom 23.06.2014, § 51 Abs 3a S 1 Nr 3 Teils 3 SGB 6 vom 23.06.2014, § 236b SGB 6
    Altersrente für besonders langjährig Versicherte - Wartezeiterfüllung - Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der rentenrechtlichen Anrechnung von Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges nach betriebsbedingter Kündigung gem § 51 Abs 3a SGB 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus SG Altenburg, 10.12.2015 - S 14 R 3960/14
    Die Reichweite der Eigentumsgarantie ergibt sich für rentenrechtliche Anwartschaften erst nach der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (Beschluss des BVerfG vom 11. Januar 2011, Az.: 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09 m. w. N; zitiert nach juris).

    Hierbei hat der Gesetzgeber, zumal wenn er nicht nur das Eigentum für die Zukunft ausgestaltet, sondern - wie hier - in bestehende Eigentumspositionen eingreift, die grundsätzliche Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis zu achten und darf sie nicht unverhältnismäßig einschränken (Beschluss des BVerfG vom 11. Januar 2011, Az.: 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09 m. w. N; a. a. O.).

    Wenn in bestehende Anwartschaften eingegriffen wird, ist allerdings zu berücksichtigen, dass in ihnen von vornherein die Möglichkeit von Änderungen angelegt ist (Beschluss des BVerfG vom 11. Januar 2011, Az.: 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09 m. w. N; a. a. O.).

    Eine Unabänderlichkeit der bei ihrer Begründung bestehenden Bedingungen widerspräche dem Rentenversicherungsverhältnis, das im Unterschied zu einem privaten Versicherungsverhältnis von Anfang an nicht allein auf dem Versicherungsprinzip, sondern auch auf dem Gedanken des sozialen Ausgleichs beruht (Beschluss des BVerfG vom 11. Januar 2011, Az.: 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09 m. w. N; a. a. O.).

    Den Umfang einer Rentenanwartschaft reduzierende Inhaltsbestimmungen müssen einem Gemeinwohlzweck dienen und verhältnismäßig sein (Beschluss des BVerfG vom 11. Januar 2011, Az.: 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09 m. w. N; a. a. O.).

    Sie müssen zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet und erforderlich sein (Beschluss des BVerfG vom 11. Januar 2011, Az.: 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09 m. w. N; a. a. O.).

    Insbesondere dürfen sie den Betroffenen nicht übermäßig belasten und für ihn deswegen unzumutbar sein (Beschluss des BVerfG vom 11. Januar 2011, Az.: 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09 m. w. N; a. a. O.).

    Dabei ist auch zu beachten, dass die Eigentumsgarantie des Artikels 14 Abs. 1 Satz 2 GG grundsätzlich keinen Anspruch auf die Gewährung einer abschlagsfreien Altersrente nach dem SGB VI gewährt (Beschluss des BVerfG vom 11. Januar 2011, Az.: 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09 m. w. N; a. a. O.).

  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

    Auszug aus SG Altenburg, 10.12.2015 - S 14 R 3960/14
    Das hieraus folgende Gebot, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln, gilt für ungleiche Belastungen und ungleiche Begünstigungen (Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichtes [BVerfG] vom 30. September 2015; Az.: 2 BvR 1066/10; zitiert nach juris).

    Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Ziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 30. September 2015; Az.: 2 BvR 1066/10; a. a. O.).

  • SG Stade, 14.09.2015 - S 9 R 5/15

    Gewährung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte i.R.d. Bezugs

    Auszug aus SG Altenburg, 10.12.2015 - S 14 R 3960/14
    Dabei folgt die Kammer ausdrücklich dem Urteil des Sozialgerichtes Stade (SG Stade) vom 14. September 2015 (Az.: S 9 R 5/15; zitiert nach juris).

    Die Insolvenz bzw. die vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers muss demnach maßgeblicher Anlass für den Bezug der Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung sein und darüber hinaus dem Bezug vorangehen (vgl. dazu das Urteil des SG Stade vom 14. September 2015, Az.: S 9 R 5/15; a. a. O).

  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03

    Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Altenburg, 10.12.2015 - S 14 R 3960/14
    Das BVerfG ausdrücklich festgestellt, dass es einen grundrechtlich geschützten Anspruch auf eine bestimmte Höhe einer Rente nach dem SGB VI nicht geben kann (Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 26. Juli 2007, Az.: 1 BvR 824/03 und 1 BvR 1247/07; zitiert nach juris), sodass der Kläger aus dem Rechts- und das Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 Abs. 1 und 3 GG) keinen Anspruch auf die Gewährung einer abschlagsfreien Altersrente nach dem SGB VI herleiten kann.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - L 22 R 578/15

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Eine Anknüpfung schon an das Merkmal der Unfreiwilligkeit oder eines Verschuldens der Arbeitslosigkeit beim Betroffenen würde demgegenüber in jedem Fall intensive tatsächliche Ermittlungen erfordern, die auf die Klärung der Rechtmäßigkeit der Kündigung und die subjektiven Hintergründe des Agierens des Versicherten zielen müssten (vgl auch SG Altenburg, Urteil vom 10.12.2015, S 14 R 3960/14, JURIS-RdNr 39 f).
  • LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 R 224/17

    Sofern der Rentenversicherungsträger im Bescheid über die Bewilligung einer

    Das hierfür angeführte Argument, dass die Zulassung einer lediglich mittelbaren Ursächlichkeit den Tatbestand der Rückausnahme über die bloße Berücksichtigung von Härtefällen hinaus erheblich erweitern würde, überzeugt nicht (für eine enge Auslegung des Kausalitätserfordernisses SG Stade, Urteil vom 14. September 2015, Az. S 9 R 5/15; SG Karlsruhe, Urteil vom 2. Dezember 2015, Az. S 7 R 1644/15; SG Altenburg, Urteil vom 10. Dezember 2015, Az. S 14 R 3960/14, alle in juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht